§1 Grundsatz:

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§2 Beschlüsse:

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Die festgesetzten Beträge werden erst im folgenden Jahr wirksam, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

 

§3 Beiträge:

  1. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt für jedes ordentliche Mitglied 20 Euro im Jahr.
  2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
  3. Der Mitgliedsbeitrag kann in bar, per Überweisung oder per Einzugsermächtigung auf das Vereinskonto entrichtet werden. Wird der Beitrag in bar entrichtet, kann dies nur bei einem Vorstandsmitglied durchgeführt werden. Dieser stellt sicher, dass der Betrag auf das Vereinskonto eingezahlt wird.
  4. Sind Beiträge bis zum Jahresende nicht entrichtet worden, wird ein Aufschlag von 5 Euro berechnet.

 

§4 Vereinskonto:

 

Empfänger:                   Lengenfelder Heimat- und Kulturverein e.V.

Bank:                              VR Bank Westthüringen

IBAN:                              DE46 8206 4038 0000 4602 30

BIC:                                 GENODEF1MU2

 

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.